Für die Neuaufnahme in den Stadtfischereiverein Stolberg e.V. gibt es im Verein folgende Richtlinien:

  • Neuaufnahmen können formlos auf der Seite "Kontakt" mit einer Email beantragt werden

 

  • Die Aufnahmegebühr beträgt 180 Euro. Sie kann in zwei Teilen bezahlt werden. Ein Teil bei der Aufnahme, der zweite Teil bis zum Ende des Jahres

 

  • Anteilmäßig muß der Beitrag für das Aufnahmejahr bezahlt werden. Für ein volles Jahr 96 Euro. Für eine Aufnahme während des Jahres pro Monat 8 Euro

 

  • Geangelt werden darf an den beiden Vereinsgewässern in Atsch und in Münsterbusch. An beiden Gewässern hängt die Gewässerordnung aus

 

  • Bei Verstößen gegen diese Verordnungen können neu aufgenommene Mitglieder innerhalb des ersten Mitgliedsjahres aus dem Verein wieder ausgeschlossen werden. Die bis zu diesem Zeitpunkt entrichteten Zahlungen werden nicht zurückvergütet

 

  • In jedem Jahr müssen vier Arbeitsstunden am Gewässer verrichtet werden. Die Termine für die Ableistung der Arbeitsstunden sind alphabetisch zugeordnet

 

  • Der Vorstand des Vereins legt großen Wert darauf, dass alle Mitglieder an den Veranstaltungen des Vereins teilnehmen

 


© Copyright: Stadtfischereiverein Stolberg e.V.